Die Anwälte für Fitnessstudios und Physiotherapien
Rechtliche Unterstützung für Fitnessstudios und Physiotherapien
Als Fitnessstudio-Betreiber kennst du das

Kommt dir das bekannt vor? Es flattern immer wieder außerordentliche Kündigungen mit einem Attest rein, der Vertrag mit dem Fitnessstudio soll vorzeitig beendet werden, Vorauszahler verlangen ihr Geld zurück, eine Preiserhöhung soll unwirksam sein und eine gesetzte Frist von zwei Wochen unzulässig, Mitglieder wollen ihren gestern abgeschlossenen Fitnessstudiovertrag widerrufen, du läufst deinen unbezahlten Mitgliedsbeiträgen hinterher, und gegnerische Rechtsanwälte, die Kündigungen durchdrücken wollen, ärgern dich. Und am Ende gibt es auch noch eine ungerechtfertigte Bewertung bei Google oder schlechte Rezension in den sozialen Medien.
Wie kann unsere Kanzlei auch deinem Fitnessstudio helfen?
Wie genau kann unsere Rechtsanwaltskanzlei auch deinem Fitnessstudio helfen? Auf den Punkt gebracht ist dies nochmals in unserem Erklärvideo, und dort einfach und verständlich in einer Minute dargelegt.
Eine Minute, die dein Leben als Fitnessstudio-Betreiber in der Zukunft erleichtern kann!
Wir helfen Dir. Mit Sicherheit.

Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen (WFK) in Bielefeld hat seit über zwölf Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf die rechtliche Beratung von Fitnessstudios und Physiotherapien gelegt.
Dabei hilft unsere Kanzlei bundesweit Fitness- und Physio-Studios jeglicher Größenordnung bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus den Mitgliedsverträgen.
Wir unterstützen Dich, egal ob außergerichtlich oder gerichtlich, denn unser Credo ist:
Wir helfen Dir. Mit Sicherheit.
Unsere Lösung: Die Partnerschaftsvereinbarung für Fitnessstudios

Gerade im Bereich der Dauerschuldverhältnisse, wie bei Fitnessstudioverträgen, macht eine langfristige Beratung Sinn. Wir sehen eine solche langfristige Beratungstätigkeit als Partnerschaft.
Daher bieten wir für Fitnessstudios eine individuell auf die Bedürfnisse des Studios angepasste Lösung an, in deren Rahmen wir sie umfassend rechtlich beraten und betreuen.
Denn egal, ob bei einem kleineren EMS Studio, einem mittleren Familienbetrieb oder einem großen Premium Discounter, die rechtlichen Fragestellungen sind zunehmend ähnlich – und deren Lösungen gleichermaßen wichtig.

Für dein Fitnessstudio alles aus einer Hand.

Wir bieten Fitnessstudios im Rahmen einer individuell auf die Bedürfnisse des Studios angepassten Partnerschaftsvereinbarung rechtliche Unterstützung an. Dabei basiert unsere Partnerschaftsvereinbarung auf drei festen Säulen:
- Telefonische anwaltliche Beratung in allen Mitglieder-Streitigkeiten
- Inkasso, außergerichtliche Eintreibung sämtlicher offener Forderungen gegen die Fitnessstudiomitglieder
- Juristische Überprüfung sämtlicher außerordentlicher Kündigungen der Mitglieder und außergerichtliche Korrespondenz mit Mitgliedern, Ärzten, gegnerischen Anwälten, Betreuern, Insolvenzverwaltern.
Vorteile der Partnerschaft für dein Fitnessstudio
Du fragst dich, ob eine Partnerschaft mit unserer Rechtsanwaltskanzlei für dich und dein Fitnessstudio Sinn macht? Hier beschreiben wir dir gerne die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.
Bei Interesse an einer Partnerschaft gibt es hier zudem weitere Informationen.
Wir helfen deinem Fitnessstudio auch beim Inkasso

Im Rahmen unseres Inkasso-Vertrages kann uns das Fitnessstudio bequem online sämtliche Fälle der reinen Nichtzahler übersenden. Hierfür bieten wir unser Web-Portal zur einfachen Onlineabgabe an, wahlweise z.B. auch über unsere Magicline Schnittstelle (siehe hierzu Magicline Marketplace).
Der Inkassovertrag bindet das Fitnessstudio nicht über eine gewisse Laufzeit, sondern kann jederzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Ebenso fällt im Rahmen unseres Inkassovertrages keine Monatspauschale oder Jahresgebühr an. Dafür findet im Rahmen des Inkassovertrages auch keinerlei anwaltliche Beratung statt, sondern es werden ausschließlich die reinen Nichtzahlerfälle entgegengenommen.
Darf‘s für dein Fitnessstudios etwas mehr sein?

Aber auch außerhalb einer solchen Partnerschaftsvereinbarung werden Fitnessstudio-Betreiber rechtlich von uns unterstützt. Die Fitnessstudios können sich beispielsweise auch mit arbeitsrechtlichen Problemen, also etwa Personalfragen, Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen, Rückforderungen von Fortbildungskosten oder Studiengebühren o.ä. melden. Ebenso bei Ärger mit dem Vermieter der Studioräumlichkeiten, oder datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren durch ein Mitglied, Abmahnungen eines Konkurrenten aufgrund einer Werbung oder verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.

Dein Fitnessstudio ist nur so gut wie dein Team

Zudem bieten wir Mitarbeiter-Schulungen für Fitnessstudios an, damit alle Studiomitarbeiter wissen, was sie rechtlich dürfen – oder besser lassen. In solchen Schulungen geht der jeweils referierende Rechtsanwalt dann auf alle relevanten rechtlichen Themen im Rahmen des Studioalltags ein, also z.B. das Vertragsrecht, Ruhezeiten, Umgang mit Kündigungen, die korrekten Anschreiben, Datenschutz, etc.
Auf diese Weise können sich Fitnessstudios mehr Rechtssicherheit für ihr Mitarbeiter-Team ins Haus holen, um dadurch Fehler beim Vertragsabschluss oder im Schriftverkehr mit den Mitgliedern zu vermeiden und auf lange Sicht keine Rechtsansprüche zu verlieren.
Mitarbeiterschulungen für dein Fitnessstudio

Eine Mitarbeiterschulung geht unter anderem auf folgendes ein:
- Vertragsformular, -abschluss, -klauseln
- Alle Kündigungsgründe und rechtssichere Verhaltensweisen bei Kündigungen
- Ruhezeiten / Ruhezeitenvereinbarungen
- Aktuelle Rechtslage z.B. zum Thema Umzug, Krankheit, etc.
- Mahnungen und rechtlich korrekte Anschreiben
- Wann macht Kulanz Sinn – und wann nicht?
- Praxis-Tipps für den Alltag: Früh die rechtlichen Weichen richtig stellen
- Beantwortung der studioeigenen Fragen

Keine Lust auf schlechte Bewertungen im Netz?

Dich stören bestimmte negative Rezensionen, wodurch die Gesamtbewertung deines Unternehmens zu niedrig ist? Wir geben Dir hierzu eine rechtliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines Löschungsantrages.
Bei überwiegenden Erfolgsaussichten veranlassen wir umgehend die Löschung auf der jeweiligen Internetplattform. Wir haben bereits in zahlreichen Fällen unseren Mandanten mittels erfolgreich durchgeführter Löschungen bei der deutlichen Verbesserung ihrer Gesamtbewertung helfen können.
Gehe gegen ungerechtfertigte Bewertungen, die deinem Unternehmen schaden, vor!
Physiotherapie und Fitnessstudio

Bietest du in deinem Studio bereits auch physiotherapeutische Leistungen an oder planst du eine Zusammenarbeit mit einer Physiotherapie-Praxis?
Unser großer Leitfaden „Physiotherapie und Recht“ hilft dir in vielen Bereichen, so z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen einem Studio und einem Therapeut, Scheinselbständigkeit, Ausfallzahlungen, datenschutzrechtlichen Einwilligungen, der Pflicht zur Nutzung von zertifizierten Medizinprodukten, dem Cracking, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, der Blanko-Verordnung, der Einführung der E-Verordnung, u.a.

Arbeitshilfen für den Praxisalltag

Als Therapiepraxis-Betreiber willst du dich primär um deine Patienten kümmern, und so wenig Zeit wie möglich in bürokratische Dinge stecken. Gleichwohl müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um das Unternehmen – und deine Zahlungsansprüche – keinen unnötigen Risiken auszusetzen.
Dann schau dich in unseren Digitalen Angeboten um, dort stellen wir dir zahlreiche Muster für den Praxisalltag zur Verfügung, die genau dabei helfen sollen.
Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung

Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht für Physiotherapeuten zum Abschluss von schriftlichen Verträgen mit ihren Patienten. Gleichwohl empfiehlt es sich aus Beweis-, Dokumentations-, Transparenz-, Datenschutz- sowie Haftungsgründen, auf jeden Fall einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.
Wir bieten daher in unseren Digitalen Angeboten Muster für rechtlich geprüfte Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen an. Bei Fragen, sprich uns einfach an.

Datenschutz in der Physiotherapie

Gerade im Therapiebereich wird mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten gearbeitet, für die der Gesetzgeber strenge Umgangsregeln festgelegt hat. Dabei müssen unterschiedliche Konstellationen bedacht werden, wer erhebt die Daten (erstmalig), wer verarbeitet und speichert sie, wer leitet sie womöglich an Dritte weiter?
Hierfür bieten wir in unseren Digitalen Angeboten die passenden datenschutzrechtlichen Einwilligungen an, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und möglichen Bußgelder aus dem Weg zu gehen.
Bei Fragen zum Datenschutz in deiner Praxis, melde dich einfach!
Datenschutz für Fitnessstudios

Auch für Fitnessstudios gilt es, die Vorschriften der DSGVO einzuhalten, können die Bußgelder doch saftig ausfallen. Daher sollte jedes Fitnessstudio ein ureigenes Interesse daran haben, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wir helfen hierbei, neben persönlicher Beratung und Unterstützung auch, durch zahlreiche Dokumente für den Studioalltag, etwa die Vorabinformationen nach Art. 13 DSGVO, eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO, aber auch zahlreiche Einwilligungstexte für Mitglieder, eine Muster-Datenschutzerklärung aber auch Schulungsunterlagen für Mitarbeiter oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, usw. Schau dich einfach mal in unseren Digitalen Angeboten um.

Interesse an einem Franchisebetrieb?

Du überlegst, ein eigenes Fitnessstudio als Lizenz- oder Franchisenehmer einer erfolgreichen Fitness-Kette zu eröffnen? Oder willst du mit deinem eigenen Konzept und Know How selber als Lizenz- oder Franchisegeber durchstarten?
Natürlich unterstützen wir dich bei deinen Planungen und beraten dich hinsichtlich der rechtlichen Risiken eines solchen Schritts. Wir prüfen gerne den dir vom Franchisegeber vorgelegten Franchisenehmer-Vertrag oder erstellen für dich einen eigenen Vertrag als Franchisegeber.
Kostenloser Vertragscheck deines Fitnessstudiovertrags

Ebenso bieten wir einen kostenlosen Vertragscheck für Fitnessstudios an. Der Fitnessstudiovertrag ist die Basis für Erfolg in der Fitnessbranche. Daher bietet WFK jedem Fitnessstudio einen kostenlose rechtliche Ersteinschätzung seines aktuellen Mitgliedschaftsvertrages an.
Die Durchführung ist schnell und unkompliziert, das Fitnesssudio schickt sein momentan verwendetes Mitgliedschaftsformular samt AGB an vertrag@rae-wfk.de. Dann erfolgt nach der Durchsicht ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit einem der Anwälte, in dem dann über das Optimierungspotential gesprochen wird.

Kostenloser Vertragscheck deines Behandlungsvertrags

Du schließt für deine physiotherapeutischen Leistungen einen Behandlungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung mit deinen Kunden ab? Gerne schauen wir uns diese Verträge kostenlos an und sprechen mit dir über mögliche rechtliche Risiken oder Optimierungsmöglichkeiten.
Schicke uns einfach deinen aktuell verwendeten Behandlungsvertrag oder deine Honorarvereinbarung an vertrag@rae-wfk.de und nach einer Durchsicht meldet sich einer unserer Anwälte bei dir für ein unverbindliches Gespräch.
Warum helfen wir Fitnessstudios?

Viele Fitnessstudio-Betreiber müssen heutzutage zahlreiche Aufgabenbereiche abdecken, sie müssen Personalleiter sein, Marketingleiter, Werbefachmann, Verkäufer, Controller, Führungskraft, manchmal auch noch Cheftrainer, Ernährungsspezialist, IT-Techniker und Einkäufer.
Daher wollen wir jedem Fitnessstudio wieder mehr Zeit für sein eigentliches Kerngeschäft verschaffen, in dem sich dieses durch die Übernahme der rechtlichen Betreuung durch WFK wieder ungestört auf das tägliche Arbeiten im und am Studio konzentrieren kann.
Ganz nach dem Motto: Weniger Zeitverlust und Stress, dafür mehr Nutzen und Ertrag.

Lass uns reden!

WFK bietet Fitnesstudioinhabern und Physiotherapeuten unverbindliche und kostenfreie Erstgespräche mit einem unserer Anwälte an, egal ob Branchen-Neueinsteiger oder alter Hase.
Denn die Kanzlei WFK versteht ihren Job als Partner der Fitnessstudios, der unterstützen und helfen will.
Dies will jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt bei uns – so einfach ist das.
Interesse? Dann lassunsreden@rae-wfk.de.
Digitale Angebote für Fitnessstudios und Physiotherapien
Digitale Angebote für dein Fitnessstudio

Wir bieten Fitnessstudios zahlreiche Digitale Angebote an, die einfach und unkompliziert auch ohne vorherige Mandatserteilung online erworben werden können, u.a.:
- Mitgliedschaftsverträge
- Musterschreiben für die Studioverwaltung
- Muster für Arbeitsverträge für angestellte oder freie Mitarbeiter sowie Aufhebungsverträge
- Datenschutzdokumente gemäß der DSGVO
- Muster-Impressum für die Studiowebseite
- Muster für verschiedene Einwilligungen
- Rechtliche Leitfäden für z.B. Haftungsfragen bei personallosen Studios, Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge, Vertragskündigung via Button, Widerrufsrechten
- Unser Online-durchstarten-Paket, u.v.m.
Digitale Angebote für deine Physiotherapie

Wir bieten Physiotherapien umfangreiche Digitale
Angebote an, die schnell und einfach online erworben werden können, u.a.:
- Behandlungsverträge und Honorarvereinbarung
- Muster für datenschutzrechtliche Informationen und Einwilligungen
- Muster Schweigepflichtentbindung
- Muster-Schreiben für Ausfallzahlungen und bei nachträgliche Beschwerden eines Patienten
- Muster Verschwiegenheitsverpflichtung Mitarbeiter
- Rechtlicher Leitfaden „Physiotherapie und Recht“ mit Themen wie z.B. Kooperation mit einem Fitnessstudio, Hygieneanforderungen, Blanko-VO, TI-Pflicht, Cracking, medizinische Geräte, Aufklärungs-, Dokumentations- und
Aufbewahrungspflichten, etc.

Wir entlasten die Verwaltung deines Fitnessstudios

Die Studioverwaltung ist bei vielen Fitnessstudios von maßgeblicher Bedeutung: Hier findet die Mitgliederkommunikation statt, hier werden Anfragen der Mitglieder beantwortet, hier gehen Kündigungen ein, etc.
Daher haben wir ein besonderes Augenmerk auf die Entlastung dieser Studiomitarbeiter gelegt. In unseren Digitalen Angeboten bieten wir zahlreiche Musterschreiben für die Studioverwaltung an, Ruhezeitvereinbarungen, Vertragsmuster für Mitgliedschaften, Leitfäden für Beitragserhöhungen, Widerrufsrechte, Einwilligungserklärungen und vieles mehr.
Du führst ein personalloses Fitnessstudio?

Ein Unternehmen ohne Mitarbeiter birgt zahlreiche Punkte, die bei Vertragsabschluss sowie Training zu beachten sind, rechtlich wie rein praktisch.
Wir haben diesbezüglich einen Leitfaden „Personallose Studios und Haftung“ entwickelt, um die rechtlichen Antworten auf solche Haftungsfragen beim Betrieb eines personallosen Fitnessstudios zu geben. Ebenso bieten wir ein Vertragsmuster für den Abschluss von Mitgliedschaften an, umfangreiche Hinweise für den Betreiber, die vor der Verwendung des Vertrages beachtet werden sollten, einen Aufklärungsbogen samt Sicherheitshinweisen für die Mitglieder, einen Haftungsausschluss, usw. Findest du alles in unseren Digitalen Angeboten!

Dein Fitnessstudio will Online-Verträge abschließen?

Oder du bietest diese Möglichkeit auf deiner Fitnessstudio-Webseite bereits an?
Dann sichere dich durch unser „Online durchstarten“ Paket ab. Darin gehen wir zunächst auf die grundsätzlichen Aspekte für einen rechtsicheren Online-Vertragsabschluss ein, bieten eine Ergänzung deiner Datenschutzerklärung, Muster AGB für den Online-Verkauf von Mitgliedschaften sowie Hinweise für die IT, damit diese die rechtlichen Anforderungen auch gesetzeskonform umsetzen kann. Ergänzend hierzu findest du in unseren Digitalen Angeboten auch Leitfäden zu Widerrufsrechten bei Online-Vertragsabschlüssen sowie der Vertragskündigung via Button.
Neueinsteiger in die Fitnessbranche?

Du eröffnest gerade dein erstes Fitnessstudio? Oder übernimmst ein Fitnessstudio und führst dieses nun erstmalig in Eigenregie?
Dann setze von Beginn an auf Rechtssicherheit und profitiere von unserem „Startpaket für Einsteiger“:
- Rechtlich geprüfter Mitgliedschaftsvertrag samt AGB
- Rechtswirksames SEPA Lastschriftmandat
- Über 35 Musterschreiben für die Studioverwaltung zur rechtlich sauberen Mitgliederkommunikation
- Vorabinformationen nach Art. 13 DSGVO

Ist die Webseite deines Unternehmens abmahnsicher?

Kein modernes Unternehmen kommt heutzutage ohne eine professionelle Webseite aus. Doch die Darstellung von Produkten, Dienstleistungen, Vertragsabschlüssen, Teambildern, etc. birgt oft rechtliche Angriffsflächen.
Daher unterstützen wir Fitnessstudios und Physiotherapien sowohl durch Digitale Angebote wie etwa ein sofort verwendbares Muster-Impressum je nach Rechtsform des Betreibers, Einwilligungen für die Veröffentlichung von Fotos, oder auch einer Muster-Datenschutzerklärung, als auch durch ein Webinar über die wichtigsten Aspekte, die bei einer Webseite des Betriebs beachtet werden sollten.
Dein EMS Studio läuft gut?

Prima, das freut uns! Damit das auch so bleibt, bieten wir für EMS Studios sowohl rechtliche Untersützung (z.B. der Leitfaden „NiSV und EMS Training“) an, als auch ein eigenes EMS Vertragspaket mit einem Mustervertrag samt Aufklärungsbogen.
Denn wir wollen auf keinen Fall, dass du deine Mitgliedschaftsverträge angreifbar machst, weil du deinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen bist…

WFK Webinare für Fitnessstudios

Nach dem Motto „Wissen to listen“ bieten wir exklusiv für Fitnessstudio-Inhaber und Geschäftsführer zahlreiche Webinare (je ca. 30 min) mit studiorelevanten Themen an, wie etwa:
Der richtige Mitgliedschaftsvertrag, AGB, Richtiges Mahnwesen, Mitgliederkommunikation, Umgang mit Kündigungen, Entlastung der Studioverwaltung, Hausrecht und Hausverbot, Abmahnungen, Widerrufsrechte, Datenschutz, Onlineverträge, Studio-Webseite, Servicepauschalen, Google Rezensionen, Personallose Studios, Vertragskündigung via Button, Hinweisgeberschutzgesetz, u.a.
Die WFK Webinare findest du auch in unseren Digitalen Angeboten!
WFK Webinare für Physiotherapien

Auch für Physiotherapien bieten wir die bekannten WFK Webinare an, mit zahlreichen Themen aus dem Praxisalltag.
Hol dir damit schnell und unkompliziert wichtiges Know How zu Themen wie Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung, nachträgliche Beschwerden des Behandelten, Ausfallzahlungen, der Dokumentations- und Aufklärungspflicht eines Therapeuten, datenschutzrechtliche Einwilligungen, Blanko-Verordnungen, TI-Pflicht, u.a. ab.
Die WFK Webinare für Physiotherapien findest du auch in unseren „Digitalen Angeboten“ unter dem Reiter „Webinare“.

Kostenfreie Angebote für Fitnessstudio und Physiotherapien

Darüber hinaus gibt es dort auch zahlreiche kostenfreie Angebote, die ihr euch gratis downloaden könnt, etwa Hilfestellungen bei Bewerbungs- und Mitarbeitergesprächen oder die Top Ten im Datenschutz mit den wichtigsten Aspekten zur Einhaltung der DSGVO.
In unseren „Digitalen Angeboten“ befinden sich somit zahlreiche sinnvolle und nützliche Hilfestellungen für den Studio- und Praxisalltag, die zum einen die Abläufe in der Studio- und Praxisverwaltung vereinfachen und in rechtlich gesicherte Bahnen lenken sollen, und zum anderen für Rechtssicherheit beim Vertragsabschluss sowie in der Mitgliederkommunikation sorgen sollen. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn man ein gutes Leistungsangebot und ein tolles Mitarbeiterteam hat, sich aber dennoch wirtschaftliche Risiken realisieren, weil rechtliche Angriffsflächen bestehen.
Wir helfen nur Fitnessstudios und Physiotherapien

Die Rechtsanwaltssozietät WFK bekennt sich klar zu seiner Mandantschaft, daher vertreten wir keine Studio- oder Therapiekunden, sondern ausschließlich die Fitnessstudiobetreiber und Physiotherapien. Deshalb wird das Know How der Kanzlei auch nur diesen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Somit können sich auch nur Studiobetreiber und Physiotherapeuten bei der Kanzlei für die „Digitalen Angebote“ anmelden: https://www.rae-wfk.de/digital.
Bestehende Mandanten von WFK erhalten diese „Digitalen Angebote“ sogar zu noch günstigeren Konditionen. Bei Interesse besteht für alle Studios und Physiotherapien jederzeit die Möglichkeit, sich in den „Digitalen Angeboten“ der Kanzlei umzuschauen:

Neuigkeiten für Fitnessstudios und Physiotherapien
Fitnessstudiorecht – Gibt es das eigentlich?

Wir werden oft gefragt, ob es eigentlich ein eigenes Recht für Fitnessstudios gäbe, das im Internet oft erwähnte „Fitnessstudiorecht“.
Daher zur Klarstellung: Es gibt kein eigenes Rechtsgebiet „Fitnessstudiorecht“ und keine eigenen Paragraphen im Zivilrecht, die ausschließlich für Fitnessstudios gelten.
Die Kunst eines in diesem Bereich versierten Anwalts besteht also vielmehr darin, die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf den jeweiligen Studiosachverhalt anzuwenden und zu Gunsten des Fitnessstudios zu nutzen.
Und dies macht unser Kanzleiteam erfolgreich seit vielen Jahren, mit zehntausenden an Mitgliederfällen, und tausenden für die von uns betreuten Fitnessstudios erstrittenen Urteilen.

WFK goes social

Natürlich sind wir auch in den Sozialen Medien vertreten. Beinah täglich wird den Fitnessstudios auf den Social-Media-Kanälen der Kanzlei interessanter rechtlicher Content geboten.
Hierüber können Fitnessstudios sicherstellen, dass sie keine aktuelle Entwicklung verpassen, welche für das Fitnessstudio aus rechtlicher Sicht wichtig ist.
Melde dein Fitnessstudio bei unseren Accounts an oder folge uns!
Der Podcast für Fitnessstudios
Ebenso bieten wir einen eigenen Podcast an: „Recht sportlich – Der Fitnessstudio Talk“.
Hierin geben wir erfolgreichen Fitnesssstudio-Inhabern und -Geschäftsführern die Plattform, um über sich, ihr Fitnessstudio und ihren Weg zum Erfolg in der Fitnessbranche zu erzählen.
Der Podcast „Recht sportlich – Der Fitnessstudio Talk“ ist über alle gängigen Anbieter zu hören, wie bei:
Der WFK Newsletter für Fitnessstudios

Wir beobachten die rechtlichen Entwicklungen in den für ein Fitnessstudio einschlägigen Rechtsgebieten, und informieren sodann darüber entweder in unserem Kanzlei-Newsletter oder auch im Einzelgespräch mit dem Mandanten.
Auf Wunsch werden sodann auch einzelfallbezogene Optimierungen umgesetzt, also etwa die Neufassung eines Vertrags, die Ausarbeitung einer neuen Klausel oder die Aktualisierung eines rechtlichen Dokuments.
Interesse? Dann melde dich hier für unseren Newsletter an:

WFK – Wer sind wir?
Du willst wissen, wie es bei uns aussieht und wer dich und dein Unternehmen bei rechtlichen Fragestellungen unterstützt?
Dann herzlich willkommen, hier kriegst du hier einen kleinen Einblick in unseren Kanzleialltag:
Kontaktformular für Fitnessstudios und Physiotherapien
Lieber persönlich sprechen? Ganz unverbindlich? Dann ruf uns einfach an: 0521 / 986 374-0
Oder schreib uns eine Mail an kanzlei@rae-wfk.de
Wir freuen uns auf dich!