Die Anwälte für Fitnessstudios
Rechtliche Unterstützung für Fitnessstudios
Als Fitnessstudio-Betreiber kennst du das

Kommt dir das bekannt vor? Es flattern immer wieder außerordentliche Kündigungen mit einem Attest rein, der Vertrag mit dem Fitnessstudio soll vorzeitig beendet werden, Vorauszahler verlangen ihr Geld zurück, eine Preiserhöhung soll unwirksam sein und eine gesetzte Frist von zwei Wochen unzulässig, Mitglieder wollen ihren gestern abgeschlossenen Fitnessstudiovertrag widerrufen, du läufst deinen unbezahlten Mitgliedsbeiträgen hinterher, und gegnerische Rechtsanwälte, die Kündigungen durchdrücken wollen, ärgern dich. Und am Ende gibt es auch noch eine ungerechtfertigte Bewertung bei Google oder schlechte Rezension in den sozialen Medien.
Wie kann unsere Kanzlei auch deinem Fitnessstudio helfen?
Wie genau kann unsere Rechtsanwaltskanzlei auch deinem Fitnessstudio helfen? Auf den Punkt gebracht ist dies nochmals in unserem Erklärvideo, und dort einfach und verständlich in einer Minute dargelegt.
Eine Minute, die dein Leben als Fitnessstudio-Betreiber in der Zukunft erleichtern kann!
Wir helfen Dir. Mit Sicherheit.

Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen (WFK) in Bielefeld hat seit über zwölf Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf die rechtliche Beratung von Fitnessstudios und Freizeitanlagen gelegt.
Dabei hilft unsere Kanzlei bundesweit Fitness- und Freizeit-Studios jeglicher Größenordnung bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus den Mitgliedsverträgen.
Wir unterstützen Fitnessstudios, egal ob außergerichtlich oder gerichtlich, denn unser Credo ist:
Wir helfen Dir. Mit Sicherheit.
Unsere Lösung: Die Partnerschaftsvereinbarung für Fitnessstudios

Gerade im Bereich der Dauerschuldverhältnisse, wie bei Fitnessstudioverträgen, macht eine langfristige Beratung Sinn. Wir sehen eine solche langfristige Beratungstätigkeit als Partnerschaft.
Daher bieten wir für Fitnessstudios eine individuell auf die Bedürfnisse des Studios angepasste Lösung an, in deren Rahmen wir sie umfassend rechtlich beraten und betreuen.
Denn egal, ob bei einem kleineren EMS Studio, einem mittleren Familienbetrieb oder einem großen Premium Discounter, die rechtlichen Fragestellungen sind zunehmend ähnlich – und deren Lösungen gleichermaßen wichtig.

Für dein Fitnessstudio alles aus einer Hand.

Wir bieten Fitnessstudios im Rahmen einer individuell auf die Bedürfnisse des Studios angepassten Partnerschaftsvereinbarung rechtliche Unterstützung an. Dabei basiert unsere Partnerschaftsvereinbarung auf drei festen Säulen:
- Telefonische anwaltliche Beratung in allen Mitglieder-Streitigkeiten
- Inkasso, außergerichtliche Eintreibung sämtlicher offener Forderungen gegen die Fitnessstudiomitglieder
- Juristische Überprüfung sämtlicher außerordentlicher Kündigungen der Mitglieder und außergerichtliche Korrespondenz mit Mitgliedern, Ärzten, gegnerischen Anwälten, Betreuern, Insolvenzverwaltern.
Vorteile der Partnerschaft für dein Fitnessstudio
Du fragst dich, ob eine Partnerschaft mit unserer Rechtsanwaltskanzlei für dich und dein Fitnessstudio Sinn macht? Hier beschreiben wir dir gerne die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.
Bei Interesse an einer Partnerschaft gibt es hier zudem weitere Informationen.
Wir helfen deinem Fitnessstudio auch beim Inkasso

Im Rahmen unseres Inkasso-Vertrages kann uns das Fitnessstudio bequem online sämtliche Fälle der reinen Nichtzahler übersenden. Hierfür bieten wir unser Web-Portal zur einfachen Onlineabgabe an, wahlweise z.B. auch über unsere Magicline Schnittstelle (siehe hierzu Magicline Marketplace).
Der Inkassovertrag bindet das Fitnessstudio nicht über eine gewisse Laufzeit, sondern kann jederzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Ebenso fällt im Rahmen unseres Inkassovertrages keine Monatspauschale oder Jahresgebühr an. Dafür findet im Rahmen des Inkassovertrages auch keinerlei anwaltliche Beratung statt, sondern es werden ausschließlich die reinen Nichtzahlerfälle entgegengenommen.
Darf‘s für dein Fitnessstudio etwas mehr sein?

Aber auch außerhalb einer solchen Partnerschaftsvereinbarung werden Fitnessstudio-Betreiber rechtlich von uns unterstützt. Die Fitnessstudios können sich beispielsweise auch mit arbeitsrechtlichen Problemen, also etwa Personalfragen, Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen, Rückforderungen von Fortbildungskosten oder Studiengebühren o.ä. melden. Ebenso bei Ärger mit dem Vermieter der Studioräumlichkeiten, oder datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren durch ein Mitglied, Abmahnungen eines Konkurrenten aufgrund einer Werbung oder verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.

Dein Fitnessstudio ist nur so gut wie dein Team

Zudem bieten wir Mitarbeiter-Schulungen für Fitnessstudios an, damit alle Studiomitarbeiter wissen, was sie rechtlich dürfen – oder besser lassen. In solchen Schulungen geht der jeweils referierende Rechtsanwalt dann auf alle relevanten rechtlichen Themen im Rahmen des Studioalltags ein, also z.B. das Vertragsrecht, Ruhezeiten, Umgang mit Kündigungen, die korrekten Anschreiben, Datenschutz, etc.
Auf diese Weise können sich Fitnessstudios mehr Rechtssicherheit für ihr Mitarbeiter-Team ins Haus holen, um dadurch Fehler beim Vertragsabschluss oder im Schriftverkehr mit den Mitgliedern zu vermeiden und auf lange Sicht keine Rechtsansprüche zu verlieren.
Mitarbeiterschulungen für dein Fitnessstudio

Eine Mitarbeiterschulung geht unter anderem auf folgendes ein:
- Vertragsformular, -abschluss, -klauseln
- Alle Kündigungsgründe und rechtssichere Verhaltensweisen bei Kündigungen
- Ruhezeiten / Ruhezeitenvereinbarungen
- Aktuelle Rechtslage z.B. zum Thema Umzug, Krankheit, etc.
- Mahnungen und rechtlich korrekte Anschreiben
- Wann macht Kulanz Sinn – und wann nicht?
- Praxis-Tipps für den Alltag: Früh die rechtlichen Weichen richtig stellen
- Beantwortung der studioeigenen Fragen

Keine Lust auf schlechte Bewertungen im Netz?

Dich stören bestimmte negative Rezensionen, wodurch die Gesamtbewertung deines Unternehmens zu niedrig ist? Wir geben Dir hierzu eine rechtliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines Löschungsantrages.
Bei überwiegenden Erfolgsaussichten veranlassen wir umgehend die Löschung auf der jeweiligen Internetplattform. Wir haben bereits in zahlreichen Fällen unseren Mandanten mittels erfolgreich durchgeführter Löschungen bei der deutlichen Verbesserung ihrer Gesamtbewertung helfen können.
Gehe gegen ungerechtfertigte Bewertungen, die deinem Unternehmen schaden, vor!
Physiotherapie und Fitnessstudio

Bietest du in deinem Studio bereits auch physiotherapeutische Leistungen an oder planst du, das Leistungsspektrum deines Fitnessstudios durch die Zusammenarbeit mit einer Physiotherapie-Praxis zu erweitern?
Bei Fragen zu der Art der Zusammenarbeit (z.B. Integration in das bestehende Studio, Anmieten von Räumlichkeiten, Kooperation ohne eigene Räumlichkeiten) und zu den Risiken (z.B. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Rahmenverträge der gesetzlichen Krankenversicherung, Selbstzahler, Abrechnung und Scheinselbständigkeit, Datenschutz) sprich uns einfach an, wir helfen gerne!

Interesse an einem Franchisebetrieb?

Du überlegst, ein eigenes Fitnessstudio als Lizenz- oder Franchisenehmer einer erfolgreichen Fitness-Kette zu eröffnen? Oder willst du mit deinem eigenen Konzept und Know How selber als Lizenz- oder Franchisegeber durchstarten?
Natürlich unterstützen wir dich bei deinen Planungen und beraten dich hinsichtlich der rechtlichen Risiken eines solchen Schritts. Wir prüfen gerne den dir vom Franchisegeber vorgelegten Franchisenehmer-Vertrag oder erstellen für dich einen eigenen Vertrag als Franchisegeber.
Kostenloser Vertragscheck deines Fitnessstudiovertrags

Ebenso bieten wir einen kostenlosen Vertragscheck für Fitnessstudios an. Der Fitnessstudiovertrag ist die Basis für Erfolg in der Fitnessbranche. Daher bietet WFK jedem Fitnessstudio einen kostenlose rechtliche Ersteinschätzung seines aktuellen Mitgliedschaftsvertrages an.
Die Durchführung ist schnell und unkompliziert, das Fitnesssudio schickt sein momentan verwendetes Mitgliedschaftsformular samt AGB an vertrag@rae-wfk.de. Dann erfolgt nach der Durchsicht ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit einem der Anwälte, in dem dann über das Optimierungspotential gesprochen wird.

Warum helfen wir Fitnessstudios?

Viele Fitnessstudio-Betreiber müssen heutzutage zahlreiche Aufgabenbereiche abdecken, sie müssen Personalleiter sein, Marketingleiter, Werbefachmann, Verkäufer, Controller, Führungskraft, manchmal auch noch Cheftrainer, Ernährungsspezialist, IT-Techniker und Einkäufer.
Daher wollen wir jedem Fitnessstudio wieder mehr Zeit für sein eigentliches Kerngeschäft verschaffen, in dem sich dieses durch die Übernahme der rechtlichen Betreuung durch WFK wieder ungestört auf das tägliche Arbeiten im und am Studio konzentrieren kann.
Ganz nach dem Motto: Weniger Zeitverlust und Stress, dafür mehr Nutzen und Ertrag.
Lass uns reden!

WFK bietet Fitnesstudioinhabern unverbindliche und kostenfreie Erstgespräche mit einem unserer Anwälte an, egal ob Branchen-Neueinsteiger oder alter Hase.
Denn die Kanzlei WFK versteht ihren Job in erster Linie als rechtlicher Partner der Fitnessstudios, der unterstützen und helfen will.
Dies will jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt bei uns – so einfach ist das.
Interesse? Dann lassunsreden@rae-wfk.de.

Digitale Angebote für Fitnessstudios
Digitale Angebote für dein Fitnessstudio

Wir bieten Fitnessstudios zahlreiche Digitale Angebote an, die einfach und unkompliziert auch ohne vorherige Mandatserteilung online erworben werden können, u.a.:
- Mitgliedschaftsverträge
- Musterschreiben für die Studioverwaltung
- Muster für Arbeitsverträge für angestellte oder freie Mitarbeiter sowie Aufhebungsverträge
- Datenschutzdokumente gemäß der DSGVO
- Muster-Impressum für die Studiowebseite
- Muster für verschiedene Einwilligungen
- Rechtliche Leitfäden für z.B. Haftungsfragen bei personallosen Studios, Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge, Vertragskündigung via Button, Widerrufsrechten
- Unser Online-durchstarten-Paket, u.v.m.
Wir entlasten die Verwaltung deines Fitnessstudios

Die Studioverwaltung ist bei vielen Fitnessstudios von maßgeblicher Bedeutung: Hier findet die Mitgliederkommunikation statt, hier werden Anfragen der Mitglieder beantwortet, hier gehen Kündigungen ein, etc.
Daher haben wir ein besonderes Augenmerk auf die Entlastung dieser Studiomitarbeiter gelegt. In unseren Digitalen Angeboten bieten wir zahlreiche Musterschreiben für die Studioverwaltung an, Ruhezeitvereinbarungen, Vertragsmuster für Mitgliedschaften, Leitfäden für Beitragserhöhungen, Widerrufsrechte, Einwilligungserklärungen und vieles mehr.

Du führst ein personalloses Fitnessstudio?

Ein Unternehmen ohne Mitarbeiter birgt zahlreiche Punkte, die bei Vertragsabschluss sowie Training zu beachten sind, rechtlich wie rein praktisch.
Wir haben diesbezüglich einen Leitfaden „Personallose Studios und Haftung“ entwickelt, um die rechtlichen Antworten auf solche Haftungsfragen beim Betrieb eines personallosen Fitnessstudios zu geben. Ebenso bieten wir ein Vertragsmuster für den Abschluss von Mitgliedschaften an, umfangreiche Hinweise für den Betreiber, die vor der Verwendung des Vertrages beachtet werden sollten, einen Aufklärungsbogen samt Sicherheitshinweisen für die Mitglieder, einen Haftungsausschluss, usw. Findest du alles in unseren Digitalen Angeboten!
Dein Fitnessstudio will Online-Verträge abschließen?

Oder du bietest diese Möglichkeit auf deiner Fitnessstudio-Webseite bereits an?
Dann sichere dich durch unser „Online durchstarten“ Paket ab. Darin gehen wir zunächst auf die grundsätzlichen Aspekte für einen rechtsicheren Online-Vertragsabschluss ein, bieten eine Ergänzung deiner Datenschutzerklärung, Muster AGB für den Online-Verkauf von Mitgliedschaften sowie Hinweise für die IT, damit diese die rechtlichen Anforderungen auch gesetzeskonform umsetzen kann. Ergänzend hierzu findest du in unseren Digitalen Angeboten auch Leitfäden zu Widerrufsrechten bei Online-Vertragsabschlüssen sowie der Vertragskündigung via Button.

Neueinsteiger in die Fitnessbranche?

Du eröffnest gerade dein erstes Fitnessstudio? Oder übernimmst ein Fitnessstudio und führst dieses nun erstmalig in Eigenregie?
Dann setze von Beginn an auf Rechtssicherheit und profitiere von unserem „Startpaket für Einsteiger“:
- Rechtlich geprüfter Mitgliedschaftsvertrag samt AGB
- Rechtswirksames SEPA Lastschriftmandat
- Über 35 Musterschreiben für die Studioverwaltung zur rechtlich sauberen Mitgliederkommunikation
- Vorabinformationen nach Art. 13 DSGVO
Ist die Webseite deines Fitnessstudios abmahnsicher?

Kein modernes Unternehmen kommt heutzutage ohne eine professionelle Webseite aus. Doch die Darstellung von Produkten, Dienstleistungen, Vertragsabschlüssen, Teambildern, etc. birgt oft rechtliche Angriffsflächen.
Daher unterstützen wir Fitnessstudios sowohl durch Digitale Angebote wie etwa ein sofort verwendbares Muster-Impressum je nach Rechtsform des Betreibers, Einwilligungen für die Veröffentlichung von Fotos, oder auch einer Muster-Datenschutzerklärung, als auch durch ein Webinar über die wichtigsten Aspekte an, die bei einer Studiowebseite beachtet werden sollten.

Der nervige Datenschutz...

Auch für Fitnessstudios gilt es, die Vorschriften der DSGVO einzuhalten, können die Bußgelder doch saftig ausfallen. Daher sollte jedes Fitnessstudio ein ureigenes Interesse daran haben, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wir helfen hierbei durch zahlreiche Dokumente für den Studioalltag, etwa die Vorabinformationen nach Art. 13 DSGVO, eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO, aber auch zahlreiche Einwilligungstexte für Mitglieder, eine Muster-Datenschutzerklärung aber auch Schulungsunterlagen für Mitarbeiter oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, usw. Schau dich einfach mal in unseren Digitalen Angeboten um.
Dein EMS Studio läuft gut?

Prima, das freut uns! Damit das auch so bleibt, bieten wir für EMS Studios sowohl rechtliche Untersützung (z.B. der Leitfaden „NiSV und EMS Training“) an, als auch ein eigenes EMS Vertragspaket mit einem Mustervertrag samt Aufklärungsbogen.
Denn wir wollen auf keinen Fall, dass du deine Mitgliedschaftsverträge angreifbar machst, weil du deinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen bist…

WFK Webinare für Fitnessstudios

Nach dem Motto „Wissen to listen“ bieten wir exklusiv für Fitnessstudio-Inhaber und Geschäftsführer zahlreiche Webinare (je ca. 30 min) mit studiorelevanten Themen an, wie etwa:
Der richtige Mitgliedschaftsvertrag, AGB, Richtiges Mahnwesen, Mitgliederkommunikation, Umgang mit Kündigungen, Entlastung der Studioverwaltung, Hausrecht und Hausverbot, Abmahnungen, Widerrufsrechte, Datenschutz, Onlineverträge, Studio-Webseite, Servicepauschalen, Google Rezensionen, Personallose Studios, Vertragskündigung via Button, Hinweisgeberschutzgesetz, u.a.
Die WFK Webinare findest du auch in unseren Digitalen Angeboten!
Kostenfreie Angebote für Fitnessstudio

In unseren Digitalen Angeboten befinden sich zahlreiche sinnvolle und nützliche Hilfestellungen für den Studioalltag, die zum einen die Abläufe in der Studioverwaltung vereinfachen und in rechtlich gesicherte Bahnen lenken sollen, und zum anderen für Rechtssicherheit beim Vertragsabschluss sowie in der Mitgliederkommunikation sorgen sollen.
Darüber hinaus gibt es dort auch zahlreiche kostenfreie Angebote, die sich ein Sportstudio gratis downloaden kann, etwa Hilfestellungen bei Bewerbungs- und Mitarbeitergesprächen, Muster einer Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformuar oder die Top Ten im Datenschutz mit den wichtigsten Aspekten zur Einhaltung der DSGVO.

Wir helfen nur Fitnessstudios

Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen bekennt sich klar zu ihrer Mandantschaft, daher vertreten wir keine Studiokunden, sondern ausschließlich die Fitnessstudio-Betreiber.
Deshalb wird das Know-How der Kanzlei auch nur diesen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Somit können sich auch nur Fitnessstudio-Betreiber bei der Kanzlei für die Digitalen Angebote anmelden.
Bestehende Mandanten von WFK erhalten diese Digitalen Angebote sogar zu noch günstigeren Konditionen.
Neuigkeiten für Fitnessstudios
Fitnessstudiorecht – Gibt es das eigentlich?

Wir werden oft gefragt, ob es eigentlich ein eigenes Recht für Fitnessstudios gäbe, das im Internet oft erwähnte „Fitnessstudiorecht“.
Daher zur Klarstellung: Es gibt kein eigenes Rechtsgebiet „Fitnessstudiorecht“ und keine eigenen Paragraphen im Zivilrecht, die ausschließlich für Fitnessstudios gelten.
Die Kunst eines in diesem Bereich versierten Anwalts besteht also vielmehr darin, die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf den jeweiligen Studiosachverhalt anzuwenden und zu Gunsten des Fitnessstudios zu nutzen.
Und dies macht unser Kanzleiteam erfolgreich seit vielen Jahren, mit zehntausenden an Mitgliederfällen, und tausenden für die von uns betreuten Fitnessstudios erstrittenen Urteilen.

WFK goes social

Natürlich sind wir auch in den Sozialen Medien vertreten. Beinah täglich wird den Fitnessstudios auf den Social-Media-Kanälen der Kanzlei interessanter rechtlicher Content geboten.
Hierüber können Fitnessstudios sicherstellen, dass sie keine aktuelle Entwicklung verpassen, welche für das Fitnessstudio aus rechtlicher Sicht wichtig ist.
Melde dein Fitnessstudio bei unseren Accounts an oder folge uns!
Der Podcast für Fitnessstudios
Ebenso bieten wir einen eigenen Podcast an: „Recht sportlich – Der Fitnessstudio Talk“.
Hierin geben wir erfolgreichen Fitnesssstudio-Inhabern und -Geschäftsführern die Plattform, um über sich, ihr Fitnessstudio und ihren Weg zum Erfolg in der Fitnessbranche zu erzählen.
Der Podcast „Recht sportlich – Der Fitnessstudio Talk“ ist über alle gängigen Anbieter zu hören, wie bei:
Der WFK Newsletter für Fitnessstudios

Wir beobachten die rechtlichen Entwicklungen in den für ein Fitnessstudio einschlägigen Rechtsgebieten, und informieren sodann darüber entweder in unserem Kanzlei-Newsletter oder auch im Einzelgespräch mit dem Mandanten.
Auf Wunsch werden sodann auch einzelfallbezogene Optimierungen umgesetzt, also etwa die Neufassung eines Vertrags, die Ausarbeitung einer neuen Klausel oder die Aktualisierung eines rechtlichen Dokuments.
Interesse? Dann melde dich hier für unseren Newsletter an:

WFK – Wer sind wir?
Du willst wissen, wie es bei uns aussieht und wer dich und dein Fitnessstudio bei rechtlichen Fragestellungen unterstützt?
Dann herzlich willkommen, hier kriegst du hier einen kleinen Einblick in unseren Kanzleialltag:
Kontaktformular für Fitnessstudios
Lieber persönlich sprechen? Ganz unverbindlich? Dann ruf uns einfach an: 0521 / 986 374-0
Oder schreib uns eine Mail an kanzlei@rae-wfk.de
Wir freuen uns auf dich!