Dr. Wehler, Feist & Kollegenbietet Studioinhabern rechtliche Hilfe
Als Fitnessstudio-Betreiber kennst du das wahrscheinlich: Es flattern immer wieder außerordentliche Kündigungen mit einem Attest rein, der Vertrag mit dem Fitnessstudio soll vorzeitig beendet werden, Vorauszahler verlangen ihr Geld zurück, eine Preiserhöhung soll unwirksam sein und eine gesetzte Frist von zwei Wochen unzulässig, Mitglieder wollen ihren gestern abgeschlossenen Fitnessstudiovertrag widerrufen, du läufst deinen unbezahlten Mitgliedsbeiträgen hinterher, und gegnerische Rechtsanwälte, die Kündigungen durchdrücken wollen, ärgern dich. Und am Ende gibt es auch noch eine ungerechtfertigte Bewertung bei Google oder schlechte Rezension in den sozialen Medien.
Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen (WFK) in Bielefeld hat seit über zwölf Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf die rechtliche Beratung von Fitness- und Freizeitanlagen gelegt. Dabei hilft die Kanzlei bundesweit Fitness- und Freizeit-Studios jeglicher Größenordnung bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus den Mitgliedsverträgen. Egal, ob es dabei um eine Kündigung wegen Krankheit mit einem ärztlichen Attest geht, ein behauptetes Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, ein angebliches Sonderkündigungsrecht wegen einer verpassten Frist zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, einen Umzug in eine andere Stadt, eine angreifbare Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sportstudios, eine Sonderkündigung wegen eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten, egal, welcher Kündigungsgrund genannt wird, die Kanzlei WFK vertritt den Betreiber des Studios bundesweit vor jedem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, um seine Interessen bestmöglich zu wahren. Und auch wenn so mancher Verbraucher oder auch gegnerische Rechtsanwalt eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nur für einen Vertrag zweiter Klasse hält, so sind bereits einige dieser studiorelevanten Sachverhalte vor dem Bundesgerichtshof gelandet.
Auch während der Corona Schließung der Fitnessstudios, als Mitglieder in vielen Fällen eine sofortige Kündigung versucht haben, und zahlreiche Fitnessstudios mit einer Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge konfrontiert wurden, die während der Schließung wöchentlich oder monatlich abgebucht wurden, hat die Kanzlei WFK den Studios dabei geholfen, die Mitglieder am Vertrag festzuhalten, und individuelle Lösungen zu finden.
Die Kanzlei WFK bietet Studios im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung u.a. eine telefonische Beratung für das Studiopersonal, die Überprüfung sämtlicher außerordentlicher Kündigungen der Mitglieder, die Übernahme des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit Mitgliedern oder gegnerischen Anwälten, sowie ein effizientes Anwaltsinkasso an. Denn egal, ob bei einem kleineren EMS Studio, einem inhabergeführten Familienbetrieb, einer modernen Freizeit- und Wellness-Anlage, einem hochqualifizierten Gesundheitsstudio mit medizinischer und physiotherapeutischer Unterstützung, einem Kettenbetrieb eines Franchisegebers oder einem großen Premium Discounter, die rechtlichen Fragestellungen sind zunehmend ähnlich – und deren Lösungen gleichermaßen wichtig.
Bei Interesse an einer Partnerschaft gibt es hier weitere Informationen: https://www.rae-wfk.de/rechtsgebiete/fitnessanlagen/partnerschaftsvereinbarung/. Zudem beschreiben wir hier nochmals die Vorteile einer Zusammenarbeit mit der Kanzlei.
Aber auch außerhalb einer solchen Partnerschaftsvereinbarung werden Studiobetreiber rechtlich von WFK unterstützt. Die Studios können sich beispielsweise auch mit arbeitsrechtlichen Problemen, also etwa Personalfragen, Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen, Rückforderungen von Fortbildungskosten oder Studiengebühren o.ä. melden. Ebenso bei Ärger mit dem Vermieter der Studioräumlichkeiten, oder datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren durch ein Mitglied, Abmahnungen eines Konkurrenten aufgrund einer Werbung, einer ungerechtfertigten Google Rezension, verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.
Zudem bietet die Kanzlei Studioinhabern unverbindliche und kostenfreie Erstgespräche mit einem der Anwälte an (lassunsreden@rae-wfk.de). Denn die Kanzlei WFK versteht ihren Job in erster Linie als rechtlicher Partner der Fitnessstudios, der unterstützen und helfen will. Dies will jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin bei uns – so einfach ist das.
Des Weiteren können die Studios von den zahlreichen „Digitalen Angeboten“ der Kanzlei profitieren, die einfach und unkompliziert auch ohne vorherige Mandatserteilung online erworben werden können. Egal ob Mitgliedschaftsverträge nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, Musterschreiben für die Studioverwaltung (mit Mustern für eine Kündigungsbestätigung, eine Ruhezeitvereinbarung, eine Kündigung wegen Krankheit, verpasstem Kündigungstermin, etc.), Muster für Arbeitsverträge für angestellte oder freie Mitarbeiter sowie Aufhebungsverträge, Muster für Kündigungserklärungen oder Arbeitszeugnisse, verschiedene Abmahnungsmuster für Mitarbeiter, Datenschutzdokumente für die Mitgliederinformationen oder die Auskunftserteilung gemäß den Vorschriften der DSGVO, Muster-Datenschutzerklärung und Muster-Impressum für die Studiowebseite, verschiedene Einwilligungen, so etwa zur Erhebung von Gesundheitsdaten, Videoaufnahmen im Studio oder Zusendung von Werbung, aber auch rechtliche Leitfäden für z.B. Haftungsfragen bei personallosen Studios, NiSV und EMS Training, Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge im Studio, Vertragskündigung via Button, Widerrufsrechten, weiterhin umfangreiche Unterstützung bei Online-Verträgen, Unterlagen für Schulungen der Studiomitarbeiter oder des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Studios, Verschwiegenheitsverpflichtungen, etc.
Darüber hinaus gibt es dort auch zahlreiche kostenfreie Angebote, die ein Sportstudio sich gratis downloaden kann, etwa Hilfestellungen bei Bewerbungs- und Mitarbeitergesprächen oder die Top Ten im Datenschutz mit den wichtigsten Aspekten zur Einhaltung der DSGVO.
In den „Digitalen Angeboten“ der Kanzlei befinden sich somit zahlreiche sinnvolle und nützliche Hilfestellungen für den Studioalltag, die zum einen die Abläufe in der Studioverwaltung vereinfachen und in rechtlich gesicherte Bahnen lenken sollen, und zum anderen für Rechtssicherheit beim Vertragsabschluss sowie in der Mitgliederkommunikation sorgen sollen. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn das Studio ein gutes Leistungsangebot und ein tolles Mitarbeiterteam hat, sich aber dennoch wirtschaftliche Risiken realisieren, weil rechtliche Angriffsflächen bestehen.
In den „Digitalen Angeboten“ finden insbesondere Physiotherapien u.a. den großen WFK Leitfaden „Physiotherapie und Recht“, in dem wir auf zahlreiche Problemfelder eingehen, und dort zugleich Lösungen und Handlungstipps für die Praxis aufzeigen. Egal ob es dabei um Fragen zur Zusammenarbeit zwischen einem Studio und einem Therapeut geht, oder den Bereich Datenschutz, eine Patientenbehandlung ohne Verordnung, die Pflicht zur Nutzung von zertifizierten Medizinprodukten, den Themenbereich des Cracking, die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen, die Blanko-Verordnung, die Einführung der E-Verordnung, etc. Dieser Leitfaden enthält zudem zahlreiche Musterschreiben, die von der Physiotherapie für den Praxisalltag übernommen und genutzt werden können.
Neben dem Leitfaden „Physiotherapie und Recht“ bieten wir Physiotherapeuten in den „Digitalen Angeboten“ auch Muster für einen Behandlungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung an, ebenso wie Muster zu Patienten-Informationen über die Ausfallsgebühr samt Zahlungsaufforderung, einer Verschwiegenheitsverpflichtung für Praxismitarbeiter, einem Unterrichtungsnachweis im Bereich Hygiene und Infektionen, einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten, oder auch datenschutzrechtlichen Informationen vor Behandlungsbeginn sowie verschiedenen Einwilligungen zur Erhebung, Weitergabe und Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten.
Bestehende Mandanten von WFK erhalten diese „Digitalen Angebote“ sogar zu noch günstigeren Konditionen. Bei Interesse besteht für alle Studios und Physiotherapien jederzeit die Möglichkeit, sich in den „Digitalen Angeboten“ der Kanzlei umzuschauen: https://www.rae-wfk.de/digital.
Die Rechtsanwaltssozietät WFK bekennt sich klar zu seiner Mandantschaft, daher vertreten wir keine Studiokunden, sondern ausschließlich die Fitnessstudio- und Physiotherapiebetreiber. Deshalb wird das Know-How der Kanzlei auch nur diesen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Somit können sich auch nur Studiobetreiber und Physiotherapien bei der Kanzlei für die „Digitalen Angebote“ anmelden: https://www.rae-wfk.de/digital.
Ebenso bietet die Kanzlei einen kostenlosen Vertragscheck für Studios an. Der Fitnessstudiovertrag ist die Basis für Erfolg in der Fitnessbranche. Daher bietet WFK jedem Fitnessstudio einen kostenlosen rechtlichen Check seines aktuellen Mitgliedschaftsvertrages an. Die Durchführung ist schnell und unkompliziert, das Studio schickt sein momentan verwendetes Mitgliedschaftsformular samt AGB an vertrag@rae-wfk.de. Dann erfolgt nach der Durchsicht ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit einem der Anwälte, in dem dann über das Optimierungspotential gesprochen wird.
Zudem bietet WFK Mitarbeiter-Schulungen für Fitnessstudios an, damit alle Studiomitarbeiter wissen, was sie rechtlich dürfen – oder besser lassen. In solchen Schulungen geht der jeweils referierende Rechtsanwalt dann auf alle relevanten rechtlichen Themen im Rahmen des Studioalltags ein, also z.B. das Vertragsrecht, Ruhezeiten, Umgang mit Kündigungen, die korrekten Anschreiben, Datenschutz, etc. Dabei wird dann auch auf Gesetzesänderungen eingegangen, wie z.B. das Gesetz für faire Verbraucherverträge, in dem es Änderungen zur Vertragslaufzeit, aber auch zur Kündigungsfrist und der Vertragsverlängerung gab. Darüber hinaus werden nützliche Praxistipps geteilt und auf die Fragen des jeweiligen Studios eingegangen. Auf diese Weise können sich Fitnessstudios mehr Rechtssicherheit für ihr Mitarbeiter-Team ins Haus holen, um dadurch Fehler beim Vertragsabschluss oder im Schriftverkehr mit den Mitgliedern zu vermeiden und auf lange Sicht keine Rechtsansprüche zu verlieren. An einer solchen Schulung können sämtliche Mitarbeiter teilnehmen, bei denen das Studio dies für sinnvoll erachtet, also etwa die Studioverwaltung, aber auch Trainer, Kursleiter, Verkäufer, Regionalleiter, Inhaber und Geschäftsführer. Diese Mitarbeiter-Schulungen bietet die Kanzlei auf Wunsch vor Ort aber auch per Zoom Meeting an, je nachdem, was für das Studio besser zu organisieren ist. Weitere Informationen über solche Mitarbeiterschulungen für Fitnessstudios finden sich hier: https://www.rae-wfk.de/rechtsgebiete/fitnessanlagen/schulungen/.
Natürlich ist WFK auch in den Sozialen Medien vertreten. Beinah täglich wird den Studios auf den Social-Media-Kanälen der Kanzlei interessanter rechtlicher Content geboten. Hierüber können Studios sicherstellen, dass sie keine aktuelle Entwicklung verpassen, welche für das Studio aus rechtlicher Sicht wichtig ist.
Instagram: https://www.instagram.com/wfk_rae/
Facebook: https://www.facebook.com/raewfk
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rae-wfk/
YouTube: https://www.youtube.com/@kanzlei-wfk
Ebenso bietet die Kanzlei WFK einen eigenen Podcast an: „Recht sportlich – Der Fitnessstudio Talk“. Hierin geben wir erfolgreichen Studioinhabern und -Geschäftsführern die Plattform, um über sich, ihr Studio und ihren Weg zum Erfolg in der Fitnessbranche zu erzählen. Der Podcast „Recht sportlich – Der Fitnessstudio Talk“ ist über alle gängigen Anbieter zu hören, wie bei Apple Podcast, YouTube, Amazon music, Podcast.de, Google Podcasts, Spotify, Audible, Deezer, RTL+.
Zusammengefasst möchte die Kanzlei Dr. Wehler, Feist & Kollegen jedem Fitnessstudio wieder mehr Zeit für dessen eigentliches Kerngeschäft verschaffen, in dem sich dieses durch die Übernahme der rechtlichen Betreuung durch die Kanzlei wieder ungestört auf das tägliche Arbeiten im und am Studio konzentrieren kann. Ganz nach dem Motto: Weniger Zeitverlust und Stress, dafür mehr Nutzen und Ertrag. Viele Studiobetreiber müssen heutzutage sowieso schon zahlreiche Aufgabenbereiche abdecken, sie müssen Personalleiter sein, Marketingleiter, Werbefachmann, Verkäufer, Controller, Führungskraft, manchmal auch noch Cheftrainer, Ernährungsspezialist, IT-Techniker und Einkäufer. Und damit sie nicht auch noch Jurist und Rechtsanwalt in eigener Sache sein müssen, die zu all dem noch die aktuellen Entwicklungen auf rechtlicher Ebene im Blick behalten müssen, übernimmt WFK dies im Rahmen der rechtlichen Betreuung des Studios. Wir beobachten die rechtlichen Entwicklungen in den für das Studio einschlägigen Rechtsgebieten, und informieren sodann darüber entweder in unserem Kanzlei-Newsletter oder auch im Einzelgespräch mit dem Mandanten. Auf Wunsch werden sodann auch einzelfallbezogene Optimierungen umgesetzt, also etwa die Neufassung eines Vertrags, die Ausarbeitung einer neuen Klausel oder die Aktualisierung eines rechtlichen Dokuments.
Wie genau WFK auch deinem Studio helfen kann? Auf den Punkt gebracht ist dies nochmals in unserem Erklärvideo, und dort einfach und verständlich in einer Minute dargelegt. Eine Minute, die als Studiobetreiber dein Leben in der Zukunft erleichtern kann: https://www.youtube.com/watch?v=yU-2XejxvuQ.
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