Dr. Wehler, Feist & Kollegen bietet Physiotherapeuten rechtliche Hilfe
Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen (WFK) in Bielefeld hat seit über 13 Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf die rechtliche Beratung von Fitnessstudios und Physiotherapien gelegt. Dabei hilft die Kanzlei diesen Unternehmen bundesweit und vertritt das Studio oder die Physiotherapiepraxis außergerichtlich sowie gerichtlich, um deren Interessen bestmöglich zu wahren.
Dabei kann WFK gerade auch Physiotherapiepraxen bei zahlreichen rechtlichen Problemkreisen helfen, so etwa rund um das Thema der Ausfallszahlungen, Fragen zum Behandlungsvertrag oder zu einer Honorarvereinbarung, der wirtschaftlichen und therapeutischen Aufklärung des Patienten, einer Schweigepflichtentbindung, nachträglichen Beschwerden eines Behandelten, den Dokumentationspflichten oder den Hygieneanforderungen. Zudem ergeben sich oft Fragen im Bereich der datenschutzrechtlichen Aufklärung sowie der Einholung der richtigen Einwilligungen vor der Aufnahme von Gesundheitsdaten und der Behandlung, ebenso wie bei der Weitergabe solcher Daten an Dritte.
Ebenso können sich bei der Kooperation zwischen einem Fitnessstudio und einer Physiotherapie rechtliche Fragen ergeben, bei denen wir gerne helfen, so etwa bei der Integration von physiotherapeutischen Angeboten als studioeigene Leistung oder auch hinsichtlich einer möglichen Scheinselbständigkeit bei einer wirtschaftlich eigenständigen Zusammenarbeit zwischen Studio und Physiotherapeut.
Aber Physiotherapeuten können sich auch mit arbeitsrechtlichen Problemen, also etwa Personalfragen, Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen, Rückforderungen von Fortbildungskosten oder Studiengebühren o.ä. melden. Ebenso bei Ärger mit dem Vermieter der eigenen Räumlichkeiten, oder datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren durch einen Patienten, Abmahnungen eines Konkurrenten aufgrund einer Werbung, einer ungerechtfertigten Google Rezension oder verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.
Des Weiteren können die Physiotherapiepraxen von den zahlreichen „Digitalen Angeboten“ der Kanzlei profitieren, die einfach und unkompliziert auch ohne vorherige Mandatserteilung online erworben werden können.
Dort finden Physiotherapien u.a. den großen WFK Leitfaden „Physiotherapie und Recht“, in dem wir auf zahlreiche Problemfelder eingehen, und dort zugleich Lösungen und Handlungstipps für die Praxis aufzeigen. Egal ob es dabei um Fragen zur Zusammenarbeit zwischen einem Studio und einem Therapeut geht, oder den Bereich Datenschutz, eine Patientenbehandlung ohne Verordnung, die Pflicht zur Nutzung von zertifizierten Medizinprodukten, den Themenbereich des Cracking, die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen, die Blanko-Verordnung, die Einführung der E-Verordnung, etc. Dieser Leitfaden enthält zudem zahlreiche Musterschreiben, die von der Physiotherapie für den Praxisalltag übernommen und genutzt werden können.
Neben dem Leitfaden „Physiotherapie und Recht“ bieten wir Physiotherapeuten in den „Digitalen Angeboten“ auch Muster für einen Behandlungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung an, ebenso wie Muster zu Patienten-Informationen über die Ausfallsgebühr samt Zahlungsaufforderung, einer Verschwiegenheitsverpflichtung für Praxismitarbeiter, einem Unterrichtungsnachweis im Bereich Hygiene und Infektionen, einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten, oder auch datenschutzrechtlichen Informationen vor Behandlungsbeginn sowie verschiedenen Einwilligungen zur Erhebung, Weitergabe und Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten.
Die Rechtsanwaltssozietät WFK bekennt sich klar zu seiner Mandantschaft, daher vertreten wir keine Patienten, sondern ausschließlich die Studios und Physiotherapiepraxen. Deshalb wird das Know-How der Kanzlei auch nur diesen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Somit können sich auch nur Studios und Physiotherapeuten bei der Kanzlei für die „Digitalen Angebote“ anmelden: https://www.rae-wfk.de/digital.
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