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Dr. Wehler, Feist & Kollegen

Rechtsanwaltssozietät

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Partnerschaftsvereinbarung für Fitnessstudios

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Gerade im Bereich der Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. bei Fitnessstudioverträgen, macht eine langfristige Beratung Sinn. Wir sehen eine solche langfristige Beratungstätigkeit als Partnerschaft. Daher bieten wir für Fitnessstudios eine individuell auf die Bedürfnisse des Studios angepasste sogenannte Partnerschaftsvereinbarung an, in deren Rahmen wir sie umfassend rechtlich beraten und betreuen.

Die täglichen Problemkreise…

Immer wieder sehen sich Fitnessstudios mit folgenden Problemen konfrontiert:

  • Außerordentliche Kündigung wegen Erkrankung, Schwangerschaft, Umzug
  • Außerordentliche Kündigung wegen Ersatzdienst oder Studium
  • Ausübung von Rücktritts- und Widerrufsrechten
  • Zahlungseinstellung aufgrund von Nichtnutzung oder ohne Angabe von Gründen
  • Angeblich unwirksame AGB-Klauseln in den Mitgliedschaftsverträgen

In solchen Fällen hilft oftmals nur erfahrene rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche.

…und die Lösung: Die Partnerschaftsvereinbarung

Im Rahmen unserer Partnerschaftsvereinbarung nehmen wir den Fitnessstudios genau diese Problemfälle ab. Daher basiert unsere Partnerschaftsvereinbarung auf drei festen Säulen:

  1. Telefonische anwaltliche Beratung in allen Mitglieder-Streitigkeiten
  2. Inkasso, außergerichtliche Eintreibung sämtlicher offener Forderungen gegen die Studiomitglieder
  3. Juristische Überprüfung der Mitglieder-Fälle und außergerichtliche Korrespondenz mit Mitgliedern, Ärzten, gegnerischen Anwälten, Betreuern, Insolvenzverwaltern

Dabei ist uns der persönliche Einsatz für unsere Partnerstudios ebenso wichtig wie eine klare Kostenstruktur und übersichtliche Ausgaben für das Studio.

Gerne führen wir ein unverbindliches Gespräch mit Ihnen, sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

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